Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Gebr. Titgemeyer GmbH, Brunner Straße 77-79, A-1230 Wien

I. Allgemeines

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Nachfolgenden kurz: AGB genannt, sind grundsätzlich für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen konzipiert. Sollten sie Rechtsgeschäften mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes zugrunde gelegt werden, gelten sie nur insoweit, als sie nicht den Bestimmungen des KSchG widersprechen.

2. Diese AGB sind ein wesentlicher Bestandteil jedes Anbotes und jedes Vertrages.

3. Anbote erfolgen stets, soweit sie nicht schriftlich befristet sind, freibleibend.

4. Uns erteilte Aufträge werden erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung für uns rechtsverbindlich.

5. Maßgebend für das Vertragsverhältnis ist ausschließlich der Inhalt unserer Auftragsbestätigung. Mündliche oder fernmündliche Vereinbarungen sind nur dann wirksam, wenn diese von uns schriftlich bestätigt werden.

II. Preise

1. Die in Preislisten, Angeboten, Auftragsbestätigungen usw. genannten Preise sind keine Festpreise. Es werden jeweils die am Tag der Lieferung gültigen Preise berechnet. Voranschläge für Reparaturen werden so genau wie möglich aufgestellt, sind aber immer unverbindlich.

2. Die Preise verstehen sich in Euro und als Nettopreise (ohne USt) und gelten ab Lager oder ab Werk und ohne Verpackung.

3. Alle Nebenkosten, wie Transportkosten, Gebühren, Zinsen usw. gehen zu Lasten des Käufers.

III. Zahlungsbedingungen
1. Zahlungen sind in bar und ohne jeden Abzug zu leisten. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem wir über die Zahlung verfügen können. Wenn Skonto vereinbart wurde, so wird dieser nur gewährt, wenn die Zahlung in bar innerhalb der vereinbarten Frist für uns verfügbar ist und wenn alle älteren Forderungen bereits beglichen sind.

2. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung angenommen. Der Verkäufer kann angebotene Zahlungen in Schecks oder Wechsel ohne Angaben von Gründen ablehnen.

3. Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers.

4. Für den Fall des Zahlungs- oder Übernahmeverzuges sind wir ab Fälligkeit berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz, welcher von der Österreichischen Nationalbank veröffentlicht wird, zu verrechnen. Dabei ist der Basiszinssatz, der am letzten Kalendertag eines Halbjahres gilt, für das nächste Halbjahr maßgebend (§ 352 UGB). Weitere Ansprüche, wie insbesondere der Anspruch auf höhere Zinsen aus dem Titel des Schadenersatzes bleiben vorbehalten.

5. Bei Zahlungsverzug oder offenkundigen Zahlungsschwierigkeiten des Käufers sind wir berechtigt, ohne vorherigen Rücktritt vom Vertrag die sofortige Herausgabe der nicht bezahlten Ware zu verlangen und der Käufer ist verpflichtet, die Waren an uns auf seine Kosten zurück zu senden.

6. Der säumige Käufer ist verpflichtet, alle Mahn- und Inkassospesen, sowie Erhebungs- und Auskunftskosten zu ersetzen.

7. Gegenüber unseren Forderungen sind eine Aufrechnung und das Zurückhaltungsrecht nicht zulässig. Mängelrügen, Reklamationen oder Rücksendungen berechtigen den Käufer nicht, Zahlungen zurückzuhalten. Auch bei gerechtfertigter Reklamation (außer in den Fällen der Rückabwicklung) ist der Käufer nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.

8. Bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Käufer ist der Verkäufer berechtigt, entweder den erlittenen Schaden und entgangenen Gewinn oder eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Konventionalstrafe (Pönale) in der Höhe von 30 % des vereinbarten Kaufpreises zu fordern.

9. Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach oder wird über sein Vermögen der Ausgleich oder Konkurs eröffnet, so wird die gesamte Restschuld sofort fällig, auch soweit Wechsel mit einer späteren Fälligkeit laufen. Wird diese Restschuld nicht sofort bezahlt, so sind wir berechtigt, die Herausgabe des Kaufgegenstandes unter Ausschluss jeglichen Rückbehaltungsrechtes zu verlangen.

IV. Eigentumsvorbehalt
1. Alle Kaufgegenstände bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller aus dem Kaufvertrag entstandenen Verpflichtungen des Käufers unser Eigentum. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige Überlassung des Kaufgegenstandes ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers unzulässig.

2. Zahlt der Käufer mit Scheck oder Wechsel, gilt die Verbindlichkeit erst dann als abgedeckt, wenn diese Papiere eingelöst sind.

3. Zur Sicherung des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer verpflichtet, die an ihn gelieferten Kaufgegenstände gegen Feuer und Diebstahl zu versichern.

4. Werden die Kaufgegenstände entgegen dem Verbot vom Käufer dennoch veräußert, so erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf die aus dieser Veräußerung resultierenden Forderungen des Käufers. Die Forderungen des Käufers gegen den Dritten gelten sofort nach Entstehung als an uns unwiderruflich abgetreten und der Käufer ist verpflichtet, uns beim verlängerten Eigentumsvorbehalt auf Verlangen seine Kunden bekannt zu geben.

V. Lieferung
1. Die Versandart liegt in unserem Ermessen, wenn keine besondere Versandart ausdrücklich vereinbart ist. Der Versand erfolgt auch bei frachtfreier Lieferung auf Gefahr des Käufers.

2. Die Lieferfristen sind freibleibend, falls sie nicht schriftlich fix vereinbart wurden. Sie beginnen erst ab Auftragsbestätigung, bzw. erst bei Klärung sämtlicher technischer Vorfragen.

3. Die Annahme von Warenbestellungen erfolgt durch Lieferung oder durch Auftragsbestätigung. Teillieferungen behalten wir uns vor. Die bestellten Waren kommen auf Kosten und Gefahr des Käufers zum Versand. Die Verpackung wird gesondert in Rechnung gestellt und nicht zurückgenommen.

4. Schadenersatzansprüche wegen Überschreitung der angegebenen oder vereinbarten Lieferfristen sind in jedem Fall ausgeschlossen.

5. Der Käufer kann wegen Überschreitung der Lieferzeit nur zurücktreten, wenn die Überschreitung 4 Wochen übersteigt und der Käufer eine weitere Nachfrist von
4 Wochen schriftlich gesetzt hat.

6. Höhere Gewalt entbindet uns von der angegebenen Lieferzeit und berechtigt uns, vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. In beiden Fällen sind Schadenersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen.

VI. Erfüllung- und Übernahmebedingungen
1. Die Lieferung ist bei Übergabe des Kaufgegenstandes an den Transporteur oder den Käufer erfüllt. Der Käufer hat den Kaufgegenstand sofort nach Anlieferung mit der gemäß den §§ 377, 378 UGB gebotenen Sorgfalt zu überprüfen und zu übernehmen. Feststellbare Mängel sind bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche (insbesondere auch Schadenersatzansprüche) auf dem Lieferschein oder Frachtbrief detailliert zu vermerken.
Falls bei Übernahme keine sofortige Prüfung möglich ist, muss dieser Umstand bei sonstigem Ausschluss sämtlicher Ansprüche auf dem Lieferschein oder Frachtbrief vermerkt werden und ein allfälliger, bei nachfolgender Prüfung feststellbarer Mangel binnen 4 Tagen ab Anlieferung schriftlich detailliert gerügt werden.

2. Erfolgt diese Übernahme nicht binnen 4 Tagen, so gilt der Kaufgegenstand als ordnungsgemäß übernommen.

3. Verzichtet der Käufer auf die Prüfung ausdrücklich oder stillschweigend, so gilt der Kaufgegenstand als ordnungsgemäß und abgenommen.

4. Alle Gefahren gehen im Zeitpunkt der Übergabe an den Transporteur auf den Käufer über. Zu diesem Zeitpunkt gilt der Kaufgegenstand als in die Verfügungsmacht des Käufers übergegangen. Ein Versicherungsschutz wird durch uns nur besorgt, soweit dieser im Einzelnen ausdrücklich vereinbart wurde.

VII. Schadenersatz

1. Ein Schadenersatzanspruch des Käufers für mittelbaren oder unmittelbaren Schaden ist ausgeschlossen, sofern wir den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

2. Der Ersatz eventueller Mangelfolgeschäden ist auf unmittelbare Schäden begrenzt und steht dem Käufer nur zu, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist der Käufer beweispflichtig.

VIII. Gewährleistung
1. Der Verkäufer leistet lediglich Gewähr dafür, dass die Ware, Qualität oder Leistung aufweist, die bei Waren dergleichen üblich ist und die vom Käufer vernünftigerweise erwartet werden konnte, bzw. dass sie einer dem Käufer übergebenen Probe oder Muster entspricht. Weitergehende Qualitäten oder Leistungen der Ware sind nur dann vereinbart, wenn sie in der Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten wurden.

2. Wir leisten dem Käufer gegenüber bei Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit des Kaufgegenstandes in Werkstoff und Werkarbeit für die Dauer von zwölf Monaten nach Lieferung.

3. Für die von uns nicht selbst erzeugten Teile haften wir nicht, sind jedoch bereit, die gegenüber dem Erzeuger wegen des Mangels zustehenden Ansprüche an den Käufer abzutreten. Der Kaufgegenstand bietet nur jene Sicherheit, die aufgrun von Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen, unseren Vorschriften über die Behandlung des Kaufgegenstandes (Betriebsanleitung) erwartet werden kann.

4. Gewährleistungsansprüche werden nur dann anerkannt, wenn sie nach Feststellung des Mangels innerhalb von 8 Tagen an uns erhoben werden.

5. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer unsere Vorschriften, gesetzliche Bestimmungen oder Verordnungen nicht befolgt oder wenn der Kaufgegenstand von dritter Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert worden ist.

6. Gewährleistungsansprüche des Käufers werden bei Vorliegen eines behebbaren Mangels nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung erfüllt. Schadenersatzansprüche des Käufers, die auf Behebung des Mangels zielen, können erst geltend werden, wenn mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche Verzug eingetreten ist.

7. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.

IX. Rechtswahl, Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist für beide Teile Wien. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch, die Parteien vereinbaren österreichische inländische Gerichtsbarkeit, als Gerichtsstand gilt das für den Standort des Verkäufers in Wien sachlich zuständige Gericht.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt eine der ungültigen Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis am nähesten kommende wirksame Regelung als vereinbart.

X. Datenverarbeitung (Hinweis gem. DSG 2000)

1. Wir speichern folgende Daten unserer Kunden: Name, Branche, Adresse, E-Mail-Adresse, Umsätze im laufenden Jahr und im Vorjahr, Saldo zum 1.1., laufender Saldo, Kreditlimit, Bankverbindung (BLZ und Kontonummer), Mahnkennzeichen, Anzahl der Aufträge und Rechnungen, Datum letzter Auftrag, Anlagedatum, Datum der letzten Buchung, Aktivitätszeichen.

2. Der Käufer stimmt widerruflich zu, dass seine E-Mail-Adresse zum Versenden von Produktinformationen u.dgl. des Verkäufers verwendet wird.

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